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Wichtig für alle Inhaber eines VDH-Sachkundenachweises. Es wurde eine Änderung in der Ausbildungsordnung vorgenommen, wobei es um die Gültigkeit des Ausweises geht. Alle Inhaber eines VDH-SKN haben innerhalb der dreijährigen Laufzeit des Ausweise an einer Fortbildung auf DVG- oder LV-Ebene teilzunehmen; dies gilt auch für alle Inhaber von SKN, die in Funktionen gewählt wurden oder sich solche (LR, THSB) erarbeitet haben. Also, schauen Sie bitte in Ihren Sachkundenachweis und vergewissern Sie sich, ob eine Fortbildung erforderlich ist. Wenn ja, bitten Sie Ihren MV, KG oder LV-Vorsitzenden eine Bedarfsmeldung zu übersenden. Ist ein Ausweis abgelaufen, kann er nur dann wieder reaktiviert werden, wenn in bestimmten aktuellen Themen, zu denen es erhebliche Neuerungen gibt, eine komplette Schulung mit Prüfung abgelegt wird. |
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