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Ordnung und Teilnahmebedingungen zu
Kreismeisterschaften der Kreisgruppe Aachen im Deutschen Verband der
Gebrauchshundsportvereine.
Allgemeines:
Die
Kreismeisterschaft (KG-M) ist ein Leistungswettbewerb der
Einzelmitglieder aller in der Kreisgruppe (KG) zusammengeschlossener
Mitgliedsvereine (MV). Sie wird in den Sportarten der jeweils
gültigen Prüfungs- u. Turnierordnung (PO u. TO) durchgeführt.
Die Ausrichtung
der KG-M´ten wird im Normalfalle von der Mitgliederversammlung auf
Antrag übertragen. In dringenden Fällen, kann der geschäftsführende
Kreisvorstand, die Ausrichtung einem anderen MV übertragen, wenn die
vorgesehene Durchführung infolge behördlicher Auflagen oder einem
anderen wichtigen Grund nicht an der vorgesehenen Stelle erfolgen
kann.
Veranstalter
der jeweiligen Meisterschaft ist die Kreisgruppe (KG). Der mit der
Ausrichtung u. Durchführung beauftragte MV hat den
geschäftsführenden Vorstand der KG zeitgerecht über den Stand der
Vorbereitungen zu unterrichten.
Teilnahmebedingungen
Fährtenhundmeisterschaft Stufe I u. II:
Die
Kreisfährtenhundmeisterschaft (KG-FH-M) findet am 2. Wochenende im
März in FH I u. II, in Verbindung mit dem Kreispokalkampf am Sonntag
statt. Sollte die Teilnehmerzahl zur Durchführung bei der
Veranstaltungen an einem Tag überschritten werden, findet die
KG-FH-M am Samstag d. 2. Wochenendes statt.
Jeder MV kann
seine Teilnehmer melden. Teilnahmeberechtigt sind Hundeführerinnen
und Führer, die einem Mitgliedsverein d. KG Aachen angehören und
diese ihren Verpflichtungen ihrem MV gegenüber und dieser wiederum
gegenüber der KG, LV u. DVG in vollem Umfang nachgekommen sind.
Soweit es die Startberechtigung betrifft, gilt die grundsätzliche
Regelung, dass Hundeführer (HF) u. Hund ein untrennbares Team
bilden.
Die Meldung zur
Teilnahme a. d. KG-FH-M muss durch den zuständigen
Vereinsvorsitzenden unterschrieben sein. Die Meldungen sind zweifach
abzugeben. Die zweite Meldung dient der Vorbereitung einer evtl.
Teilnahme a. d. Landesverbandsfährtenhundmeisterschaft (LV-FH-M) und
darf nur die Unterschrift d. HF tragen. Die Meldungen müssen mit
PC o. Schreibmaschine ausgefüllt sein.
Sportfreunde
die mit einem geliehenen Hund a. d. KG-FH-M teilnehmen, kommen für
die Vergabe des Wanderpokals nicht in Frage. Es sei denn, sie führen
diesen Hund die gesamte letzte Prüfungssaison.
Ein gültiger
Impf-, Mitgliedsausweis und Leistungsurkunde, sowie durch
behördliche Auflage erforderliche Bescheinigungen müssen am morgen
des Prüfungstermins vorliegen. Fehlt ein Teilnehmer am Tage der
Prüfung unentschuldigt oder bricht er die Prüfung eigenmächtig ab,
wird dieser für ein Jahr für alle Veranstaltungen der KG gesperrt.
Teilnehmer, die durch unsportliches bzw. Verbandsschädigendes
Verhalten oder durch übermäßigen Alkoholgenuss das Ansehen der
Veranstaltung schädigen, können disqualifiziert werden. Die Folgen
wären, Streichung aus der Teilnehmerliste, Annullierung des
Prüfungsergebnisses, sowie eine gegebene Qualifizierung zur
Landesmeisterschaft würden entfallen. Die Veranstaltung endet nach
der Siegerehrung.
Erringt ein
Teilnehmer den Titel Kreis-FH-Meister 2 mal hintereinander oder 3
mal auseinander, so geht der Wanderpokal der Kreisgruppe in das
Eigentum des Hundeführers / Hundeführerin über.
Kreispokalkampf:
Der
Kreispokalkampf (KPK) findet am Sonntag des 2. Wochenendes im März
statt. Für den KPK kann jeder Verein eine Mannschaft, bestehend aus
zwei HF stellen, von denen einer in der Abtlg. „B“ und ein zweiter
HF in Abtlg. „C“ vorführt, bzw. einen Teilnehmer, der in beiden
Abtlg. antritt. Für den Fall das eine Mannschaft, gebildet aus zwei
Vereinen unserer Kreisgruppe startet, kann diese Mannschaft nicht
den Wanderpokal der KG erringen, da dieser nur für die Mannschaft
eines Vereins vergeben wird. Der Wanderpokal würde dann
gegebenenfalls an die nächstfolgende Vereinsmannschaft vergeben
werden.
Teilnehmer der
KG-FH-M, können auch für den KPK melden und teilnehmen.
Die KG Aachen
stellt einen Wanderpokal zur Verfügung, der nach dreimaligem
aufeinander folgendem, oder fünfmaligem unterbrochenem Gewinn, in
das Eigentum des MV´s übergeht.
Die
Schutzdiensthelfer stellt, nach Absprache mit dem Obmann für
Schutzhundesport der KG, der ausrichtende Verein.
Bei
Punktegleichheit entscheidet die höchste Punktzahl der Abtlg. „C“.
Bei Gleichheit dann die höchste Punktzahl der Abtlg. „B“. Bei
völliger Punktgleichheit gibt es mehrere Sieger.
Die Teilnahme
am Kreispokalkampf wird als Qualifikation zur
Kreis-VPG-Meisterschaft (KG-VPG-M) anerkannt, wenn beide Abtlg. in
Stufe VPG III vorgeführt wurden.
Die Kleidung
muss bei den Vorführungen auf der Platzanlage, so wie bei der
Siegerehrung einheitlich in schwarzer Hose / Rock u. weißes Oberteil
sein. Ohne diese Kleidung besteht keine Startberechtigung.
Karin
Kuetgens
1.
Vorsitzende
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