DVG-Kreisgruppe Aachen Hundesport in der DVG-Kreisgruppe Aachen Sport mit dem Hund in der Kreisgruppe Aachen des DVG    

 

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Ordnung

Kreisgruppen-VPG-Meisterschaft am 17. April 2005

Zeitplan des Veranstaltungstages:
 

 

Administation:

 

 

Gesamtleitung:

K. Kuetgens

 

Geschäftstelle:

M. Bobrowski,  J. Huppert, K.-H. Nipps

 

Techn. Leitung

F. Steffens

 

Kassenwesen:

U. Michels

 

Presse:

P. Schössow

 

Leistungsrichter:

J. Montag u. E. M. Erhard

 

Fährtenleger:

A. Schichler, F.-H. Hillemacher

 

Helfer:

J. Gottfried, L. Brunke

 

 

 

 

Logistik:

 Dieser Zeitplan ist nur vorläufig. Er kann sich je nach Teilnehmeranzahl noch geringfügig ändern.

 

08:00 Uhr:

Eintreffen der Teilnehmer in der Meldestelle

 

08:15 Uhr:

Fertigung u. Überprüfung der Unterlagen u. Empfang v. Verpflegungsmarken

 

08:30 Uhr:

Abfahrt ins Fährtengelände

 

09:00 Uhr:

Beginn der Fährtenarbeit

 

11:30 Uhr:

Weiter mit den ersten 4 HF lt. Auslosung in Abtlg. „B“

 

12:15 Uhr:

Mittagspause

 

13:00 Uhr

Weiter mit den ersten 4 HF lt. Auslosung in Abtlg. „C“

 

13:45 Uhr:

Weiter m. d. Teilnehmern i. Abtlg. „B“

 

15:15 Uhr

Kaffeepause

 

15:30 Uhr

Weiter m. d. Teilnehmern i. Abtlg. „C“

 

Ca. 17:00 Uhr

Siegerehrung

 

Beispiele für die bei der KG-VPG verwendeten Fährtengegenstände:

 
Filz

Leder
 
Holz/Gummi
 

Das Fährtengelände ist Acker.

Übungsstunden im HSV Zülpich: Mi. ab 17:00 Uhr, Sa. ab 15:00 Uhr, So. ab 10:00 Uhr.

Die Kreisgruppe u. d. HSV Zülpich wünscht allen Teilnehmern die erhofften Punkte und Platzierungen.
Den Gästen einen angenehmen Aufenthalt auf unserer Platzanlage.

KG Aachen
Karin Kuetgens

HSV Zülpich
Karl - Heinz Nipps

 

Ordnung und Teilnahmebedingungen zu Kreismeisterschaften der Kreisgruppe Aachen im Deutschen Verband der Gebrauchshundsportvereine.

Allgemeines:

Die Kreismeisterschaft (KG-M) ist ein Leistungswettbewerb der Einzelmitglieder aller in der Kreisgruppe (KG) zusammengeschlossener Mitgliedsvereine (MV). Sie wird in den Sportarten der jeweils gültigen Prüfungs- u. Turnierordnung (PO u. TO) durchgeführt.

Die Ausrichtung der KG-M´ten wird im Normalfalle von der Mitgliederversammlung auf Antrag übertragen. In dringenden Fällen, kann der geschäftsführende Kreisvorstand, die Ausrichtung einem anderen MV übertragen, wenn die vorgesehene Durchführung infolge behördlicher Auflagen oder einem anderen wichtigen Grund nicht an der vorgesehenen Stelle erfolgen kann.

Veranstalter der jeweiligen Meisterschaft ist die Kreisgruppe (KG). Der mit der Ausrichtung u. Durchführung beauftragte MV hat den geschäftsführenden Vorstand der KG zeitgerecht über den Stand der Vorbereitungen zu unterrichten.

 

Teilnahmebedingungen zur Kreis – VPG – Meisterschaft

Die Kreis – VPG – Meisterschaft (KG-VPG-M) findet am 3. Wochenende im April statt. Teilnahmeberechtigt sind Hundeführerinnen und Führer, die sich nach den vorgegebenen Bestimmungen qualifiziert haben, wenn diese ihren Verpflichtungen ihrem Mitgliedsverein (MV) gegenüber und dieser wiederum gegenüber Kreisgruppe (KG), Landesverband (LV) und Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG) voll nachgekommen sind.

Soweit es die Startberechtigung betrifft, gilt die grundsätzliche Regelung, dass Hundeführer und Hund ein untrennbares Team sind.

Die Meldung zur Teilnahme an der KG-VPG-M muss durch den zuständigen MV-Vorsitzenden unterschrieben und an die Prüfungsleitung abgegeben werden. Sie muss zweifach und mit PC oder Schreibmaschine ausgefüllt werden. Die zweite Meldung ist für eine  evtl. Teilnahme an der LV-VPG-M vorbereitet, nur mit Unterschrift des Teilnehmers.

Ein gültiger Impfpass, Mitgliedsausweis und Leistungskarte so wie durch behördliche Auflage erforderliche Bescheinigungen müssen zu Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Die Kleidung der Teilnehmer muss bei den Vorführungen auf der Platzanlage so wie bei der Siegerehrung einheitlich sein (schwarze Hose/Rock – weißes Hemd/Bluse oder Pulli). Ohne diese Kleidung erfolgt kein Start.

Für die Berechtigung zur Teilnahme, muss eine bestandene VPG III oder IPO III Prüfung innerhalb der KG – Aachen nachgewiesen werden. Als Qualifikationsprüfungen werden auch jeweils Teilnahme am Kreispokalkampf in den Abtlg. B u. C, Landesmeisterschaft und Deutsche Meisterschaft anerkannt.

Teilnehmer die in der Prüfungsstufe VPG/IPO III erstmalig teilnehmen möchten, müssen vor der KG-VPG-M mindestens eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Hier ist es aber gleichgültig, ob die Prüfung im eigenen oder fremden DVG - Verein, auch außerhalb der KG abgelegt wurde. Eine erfolgreiche Teilnahme beim Kreis-Pokalkampf in der Prüfungsstufe VPG III zählt auch als Starberechtigung.

Innerhalb eines Jahres vor einer KG-M in den Bereich der KG – Aachen zugezogene, neuangemeldete Mitglieder eines DVG - Vereins der KG - Aachen, die ihren Wohnsitz vorher außerhalb der KG angehörten, müssen in den letzten 12 Monaten vor der KG-M einmal bei einem DVG - Verein, dem sie nicht als Hundeführer angehörten, geführt haben, egal ob innerhalb oder außerhalb der KG – Aachen.

Die Titelverteidiger des letzten Jahres – Kreis, Landes, Deutscher Meister, sind von den vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen und Bestimmungen ausgenommen und automatisch startberechtigt. Dies gilt aber nur, wenn sie den gleichen Hund wie im Vorjahr führen.

Bei höchstens 20 Teilnehmer der KG-M finden die Vorführungen in den Abtlg. A, B u. C am Sonntag statt. Bei einer Teilnehmerzahl von über 20, wird analog der Regelung bei der Landesmeisterschaft vorgeführt, also je die Hälfte  Abtlg. A am Sonntag, bzw. umgekehrt.

Die beiden Schutzdiensthelfer werden durch den Obmann für Schutzhundesport (OFS) der KG festgelegt. Es sollten nach Möglichkeit eigene Helfer aus der KG zum Einsatz kommen.

In der Nähe des Verbellverstecks sind vom ausrichtenden Verein nach Weisung der amtierenden Leistungsrichter Markierungen vorzunehmen die, die Ablage des Hundes und den Standpunkt des Helfers bestimmen.

Zwei Probehunde für die Abtlg. C, sind bereit zu halten. Hierfür ist der OFS der KG bzw. sein Vertreter verantwortlich.

Meldeschluss zu dieser Prüfung ist der 03. April 2005

Die Auslosung der Startreihenfolge für die KG-M wird während der ersten Übungsstunde nach dem Meldeschluss im ausrichtenden Verein durchgeführt. Ist ein Teilnehmer nicht anwesend, zieht für ihn der Vorsitzende bzw. sein Vertreter des ausrichtenden Vereins, die Startnummer.

Sollte festgestellt werden, das für die Durchführung einer Kreismeisterschaft nicht genügend Teilnehmer gemeldet werden um diese durchzuführen, kann der Vorstand eine Freigabe für andere Teilnehmer festlegen, auch wenn diese nicht die Qualifikationsprüfungen haben. Dies gilt aber nur, wenn eindeutig feststeht, dass dieses nur auf Grund von Krankheit, Tod eines Hundes und anderen nachweislich schweren Ausfällen der Fall ist.

Es werden zwei Leistungsrichter (LR) beantragt.

Die Kreisgruppe stellt einen Wanderpokal zur Verfügung, der an den Kreismeister vergeben wird. Wird dieser drei mal hintereinander oder 5 mal mit Unterbrechung vom gleichen Team errungen, so geht er in sein Eigentum über.

 

Organisation, Durchführung und Aufgabenverteilung

Aufgaben des geschäftsführenden Kreisvorstandes:

  1.)      Stellung von Gesamt-, Prüfungs- u. Technischer Leitung.

  2.)      Schriftverkehr mit Kreis-, Landes- u. Bundesbehörden, soweit erforderlich.

  3.)      Erstellung eines Grußworts zur Festschrift.

  4.)      Festlegung des Zeitablaufs zur KG-M i. Verb. m. dem Ausrichter.

  5.)      Durchführung der Siegerehrung, diese nimmt der Kreisvorsitzende unter Assistenz des 2. Vorsitzenden und dem OFS KG vor.

  6.)      Zeitgerechte Besichtigung und Begutachtung der Platzanlage und Geräte.

  7.)      Bereitstellung und Zuteilung ihm zugegangener Ehrenpreise.

  8.)      Beantragung des Fristschutzes bei der Hauptgeschäftsstelle (HG) des DVG.

  9.)      Erstellung der Urkunden

10.)      Abstimmung mit Leistungsrichter, Fährtenleger und Schutzdiensthelfer.

 

Aufgaben des Ausrichters:

Ihm obliegen sämtliche Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der KG-M, soweit sie nicht ausdrücklich dem geschäftsführenden Kreisvorstand vorbehalten sind, insbesondere:

  1.)      Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden.

  2.)      Auswahl des Fährtengeländes, und Beschaffung der erforderlichen Nutzungsgenehmigungen an den Prüfungstagen.

  3.)      Die Durchführung eines Festabends liegt im Ermessen des Ausrichters.

  4.)      Sicherstellung, dass sowohl für die leiblichen Belange, als auch hinsichtlich der sanitären Anlagen ausreichend und zumutbar vorgesorgt ist.

  5.)      Gestellung aller erforderlichen Mitarbeiter zur Durchführung der Veranstaltung, wie Ordner, Lotsen zum Fährtengelände (falls erforderlich), Betreuung der Hundeführer und Hunde, ärztliche Betreuung (hum. u. Vet. med.).

  6.)      Verpflegung der Teilnehmer. Jedem Teilnehmer steht ein Mittagessen zu.

  7.)      Bereitstellung aller notwendigen Geräte nach Maßgabe der Prüfungsordnung.

  8.)      Bereitstellung notwendiger Räume für die Prüfungsleitung

  9.)      Bereitstellung von Übertragungsgeräten, ausreichende Beschallungsanlagen, Ehrengabentisch.

10.)      Abschluss notwendiger Versicherungen, wie allgemeine Haftpflicht des Veranstalters. Für alle Schäden haftet der Ausrichter.

11.)      Beschaffung von angemessenen Ehrenpreisen (in Abstimmung mit dem KG – Vorstand).

12.)      Die Kosten der Festschrift und sonstigen hier nicht aufgeführten Kosten.

 

Finanzierung und Kostenregelung:

1.)        Die Finanzierung der KG-M erfolgt durch Patenschaften, Spenden und den Stargebühren, welche dem Ausrichter zustehen.

2.)        Die Teilnehmer erhalten keine finanziellen Zuwendungen von der KG.

3.)        Die Meldegebühren sind durch einen Beauftragten der Vereine unmittelbar an den Ausrichter zu zahlen.

4.)        Gebühren für Leistungsrichter, Fährtenleger, und Schutzdiensthelfer, soweit erforderlich Übernachtungskosten, sowie anfallende Kosten für die Prüfungsleitung trägt die KG im Rahmen ihrer Kostenordnung.

5.)        Der Abschluss notwendiger Versicherungen geht zu Lasten des Ausrichters. Der Ausrichter ist der Kreisgruppe über den Bestand der Versicherungsverträge beweispflichtig.

 

Schlussbestimmungen:

Die teilnehmenden Hundeführer, die Prüfungsleitung, die amtierenden Leistungsrichter und der KG – Vorstand haben zu allen Veranstaltungen in Verbindung mit der KG-M freien Eintritt u. Anspruch auf einen Prüfungskatalog. An den Tagen der Kreismeisterschaften finden keine sonstigen Hundesportveranstaltungen im Bereich der Kreisgruppe statt. Hund Hund ein untrennbares Team sind 

 

 
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